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LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 2 R 59/20 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - L 2 R 59/20 (https://dejure.org/2020,76161)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 27.01.2020 - S 60 R 435/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 2 R 59/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 2 R 59/20
Bei dieser Ausgangslage muss der Senat nicht weiter auf die Frage eingehen, ob die in § 3 Abs. 1 Nr. 1a SGB VI normierte materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung in Form eines Leistungsanspruchs der Pflegebedürftigen überhaupt durch einen Wiedereinsetzungsanspruch im Sinne von § 27 SGB X ersetzt werden kann (vgl. auch BSG, Urteil vom 06. Mai 2010 - B 13 R 44/09 R -, SozR 4-1200 § 14 Nr. 13, Rn. 21: Eine Wiedereinsetzung ist gemäß § 27 Abs. 5 SGB X unzulässig, wenn sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dass sie ausgeschlossen ist; dies kann sich auch durch Auslegung der Norm ergeben).Der Herstellungsanspruch erfordert eine Pflichtverletzung eines Sozialleistungsträgers und einen hierdurch beim Betroffenen hervorgerufenen rechtlichen Nachteil auf dem Gebiet des Sozialrechts; als Rechtsfolge ist der Zustand wiederherzustellen, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde, wobei dies jedoch nur durch eine zulässige Amtshandlung geschehen darf (BSG, Urteil vom 06. Mai 2010 - B 13 R 44/09 R -, SozR 4-1200 § 14 Nr. 13, Rn. 26).